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Forschung kann sehr kreativ sein, schreibt Lisa Poulikakos. In ihrer Kolumne schildert die ETH-Studentin ihre Eindrücke vom MIT.
2013-05-22T08:00:00Z   mehr...

1 Name - Ziel - Aufgaben

1.1 Name und Eigenschaft

Die seit dem 12. September 1943 bestehende ETH Alumni Engineering & Management (ehemals Vereinigung Schweizerischer Betriebsingenieure) ist ein Verein gemäss 60 u.f. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die ETH Alumni Engineering & Management ist ein Kollektivmitglied der ETH Alumni gemäss ETH Alumni Statuten Art. 5.

1.2 Sitz

Sitz der Vereinigung ist Zürich.

1.3 Ziel, Aufgaben und Mittel

1.3.1 Ziel der Vereinigung ist

Die Vereinigung verfolgt keine Erwerbszwecke.

1.3.2 Aufgaben sind
1.3.3 Mittel sind insbesondere

Firmenbesuche, Vorträge, Tagungen, Kontaktveranstaltungen, Publikationen, Vertretung in der ETH Alumni Vereinigung, Mitwirkung beim Lehrplan uns nahestehender Studiengänge, passwortgeschütztes Mitgliederverzeichnis usw.

Vorträge und Tagungen können weiteren fachlich interessierten Personen zugänglich gemacht werden.

2 Mitgliedschaft

2.1 Mitgliederarten

Die Vereinigung nimmt Mitglieder und Ehrenmitglieder auf.

2.1.1 Mitglieder

Ingenieure mit ETH-Diplom, Bachelor- oder Masterabschluss sowie ETH-Absolventen mit besonderem Interesse an Engineering und Management-Themen, ausserdem andere Ingenieure und Fachleute, sofern sie dem Vereinszweck entsprechende Leistungen ausweisen können.

2.1.2 Ehrenmitglieder

Wissenschafter und Fachleute, die sich um die Ingenieur- oder Betriebswissenschaften im allgemeinen oder um die Vereinigung im besonderen verdient gemacht haben.

2.2 Gäste

ETH-Studierende, welche die Bedingungen gemäss Ziffer 211 erfüllen, werden als Gäste angesprochen und zu Veranstaltungen der Engineering and Management Alumni eingeladen. Ferner können durch den Vorstand bzw. auf Antrag der Mitglieder weitere Interessenten im Sinne des Vereinszwecks als Gäste eingeladen werden.

2.3 Rechte und Pflichten

2.3.1 Allgemeine Rechte

Mitglieder und Ehrenmitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht. Sie haben ferner das Recht, das offizielle Publikationsorgan der Engineering & Management Alumni zu einem vergünstigten Abonnementspreis zu beziehen.

2.3.2 Beiträge

Die Mitglieder haben zu Beginn eines Kalenderjahres den Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags ist auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung zu genehmigen. Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten Fällen einzelnen Mitgliedern den Beitrag vorübergehend ganz oder teilweise zu erlassen.

Ehrenmitglieder sind von Beiträgen befreit.

2.3.3 Vereinsorgan

Die Abonnementskosten für das Vereinsorgan werden zusammen mit den Mitgliederbeiträgen erhoben. Eine Abbestellung des Abonnements ist nur auf Jahresende möglich und der Geschäftsstelle bis Ende Oktober schriftlich mitzuteilen.

2.3.4 Adressänderungen

Mitglieder, Ehrenmitglieder und Gäste der Engineering & Management Alumni sind gehalten, Adress­änderungen (Privat-, Geschäfts-, Zustellungs- und Rechnungsadresse) der Geschäftsstelle mitzuteilen.

2.4 Aufnahme und Austritt

2.4.1 Aufnahme

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt in der Regel auf schriftliches Gesuch hin, das neben den persönlichen Daten Angaben über die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit enthalten soll. Bei Bewerbern, welche nicht über die Eintrittsbedingungen gemäss Ziffer 2.1.1 verfügen, ist das Gesuch von zwei Mitgliedern der Vereinigung zu befürworten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme gemäss besonderem Reglement

Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt durch die Generalversammlung gemäss Antrag in der Einladung bzw. Traktandenliste.

2.4.2 Austritt

Der Austritt aus der Vereinigung kann nur auf Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen. Er setzt eine schriftliche Meldung bis Ende Oktober an die Geschäftsstelle der Engineering & Management Alumni sowie die Erfüllung aller gegenüber der Vereinigung eingegangenen Verpflichtungen voraus.

2.4.3 Ausschluss

Der Ausschluss aus der Vereinigung kann vom Vorstand jederzeit gegen Mitglieder beschlossen werden, die den Interessen und Bestrebungen der Vereinigung entgegenwirken oder ihre gegenüber der Vereinigung eingegangenen Verpflichtungen verletzen.

2.4.4 Rekursinstanz

Durch den Vorstand ausgeschlossene Mitglieder haben ein Rekursrecht an die Generalversammlung.

3 Organe

3.0 Die Organe der Vereinigung sind

Ordentliche und ausserordentliche Generalversammlung, Vorstand, Arbeitsausschüsse, Revisoren.

3.1 Generalversammlung

3.1.1 Einberufung

Die ordentliche Generalversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Mit der Einladung sind eine Traktandenliste, die Anträge sowie die Geschäfts- und Revisionsberichte zu verschicken. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die ausserordentliche Generalversammlung kann einberufen werden:

3.1.2 Beschlussfähigkeit

Die Generalversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn Einladung und Bekanntgabe der Geschäftsliste bzw. Traktanden min. 3 Wochen im voraus erfolgt sind.

Die Beschlüsse hinsichtlich der statutarischen Geschäfte der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung werden mit einfachem Mehr gefasst.

Für Statutenänderungen sowie Anträge der ausserordentlichen Generalversammlung ist eine Zweidrittelsmehrheit erforderlich.

3.1.3 Wahlen und Abstimmungen

Diese erfolgen in der Regel offen.

Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden Mitglieder sind dieselben geheim durchzuführen.

3.1.4 Geschäftsliste / Traktanden

Die ordentliche Generalversammlung beinhaltet:

Für eine ausserordentliche Generalversammlung wird die Geschäftsliste nach Bedarf erstellt.

3.2 Vorstand

3.2.1 Anzahl der Vorstandsmitglieder

Der Vorstand besteht aus wenigstens 5 Mitgliedern.

3.2.2 Zusammensetzung und Aufgaben

Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident und ressortverantwortlichen Vorstandsmitgliedern.

Der Vorstand stellt Geschäftsliste und Voranschlag für das jeweilige Geschäftsjahr auf und beruft die Generalversammlung ein. Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung und die Erreichung der Vereinsziele verantwortlich.

Die Aufgaben im einzelnen sind:

3.2.3 Wahl und Arbeitsteilung

Die Generalversammlung wählt wenigstens vier Vorstandsmitglieder sowie den Präsidenten (Ziffer 3.1.4). Die gewählten Vorstandsmitglieder teilen die Aufgaben gemäss Ziffer 322 unter sich auf, die übernommenen Funktionen werden der Vereinigung bekanntgegeben.

Die Delegierten für einzelne Anlässe bestimmt der Vorstand.

3.3 Arbeitsausschüsse

Der Vorstand kann zur Behandlung von bestimmten Aufgaben vorübergehend Arbeitsausschüsse, bestehend aus Engineering and Management Alumni -Mitgliedern und bei Bedarf externen Experten, einsetzen.

Die Generalversammlung kann solche Arbeitsausschüsse als dauernde Institutionen beschliessen.

3.4 Revisoren

Die Revisoren prüfen die Rechnung der Vereinigung. Sie erstatten jeweils der ordentlichen Generalversammlung Bericht über den Befund.

4 Änderungen der Vereinigung

4.1 Ausbau

Die Vereinigung kann auf Antrag von wenigstens 20 (zwanzig) Mitgliedern und unter Zustimmung der Generalversammlung auswärtige Sektionen gründen.

Die Sektionen haben sich dem Gesamtziel der Vereinigung einzuordnen. Ihre Statuten sind durch die Generalversammlung zu genehmigen.

4.2 Auflösung

Für den Auflösungsbeschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder notwendig. Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vermögen einer ähnlichen Institution mit der Zielsetzung der Förderung von Themen aus Management und Betriebswissenschaft in der Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren an der ETH Zürich zuzuwenden. Eine Aufteilung unter die Mitglieder ist nicht statthaft.

5 Genehmigung

Die vorliegenden Statuten der Engineering & Management
Alumni (bis zum 23. September 2004 Vereinigung Schweizerischer Betriebsingenieure VSBI) wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 1. Februar 1952 genehmigt. Späteren Ergänzungen haben die ordentlichen Generalversammlungen vom 9. April 1970 und 23. April 1998 sowie die ausserordentliche Generalversammlung vom 23. September 2004 zugestimmt.

Zürich, 23. September 2004

 

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